Gesetzesartikel
Art. 44 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 44 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Familiennachzug eritreischer Flüchtling: Sozialhilfeabhängigkeit der Ehefrau steht Nachzug entgegen, da finanzielle Lage bei Entscheid noch nicht hinreichend gesichert war (Art. 44 AuG, Art. 8 EMRK)
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.