Gesetzesartikel
Art. 43 EMRK – Verweisung an die Grosse Kammer
1 Entscheid, in dem Art. 43 EMRK eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.