Gesetzesartikel
Art. 43 BBG – Fachausweis und Diplom; Registereintrag
1 Entscheid, in dem Art. 43 BBG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.