Gesetzesartikel
Art. 425 OR – Einkaufs- und Verkaufskommission
1 Entscheid, in dem Art. 425 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.