Gesetzesartikel
Art. 42 VAM – Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung
1 Entscheid, in dem Art. 42 VAM eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.