Gesetzesartikel
Art. 41a VRV – Wohnquartiere und dergleichen
1 Entscheid, in dem Art. 41a VRV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.