Gesetzesartikel
Art. 41 MWSTG – Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und des Vorsteuerabzugs
1 Entscheid, in dem Art. 41 MWSTG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.