Gesetzesartikel
Art. 41 DSG – Ansprüche und Verfahren
1 Entscheid, in dem Art. 41 DSG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.