Gesetzesartikel
Art. 41 BüG – Mehrfaches kantonales Bürgerrecht
1 Entscheid, in dem Art. 41 BüG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.