Gesetzesartikel
Art. 40 RPV – Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe (Art. 24 b RPG)
1 Entscheid, in dem Art. 40 RPV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.