Gesetzesartikel
Art. 4 VTS – Anwendbares Recht bei Änderungen dieser Verordnung
1 Entscheid, in dem Art. 4 VTS eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.