Gesetzesartikel
Art. 4 LEne – Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft
1 Entscheid, in dem Art. 4 LEne eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.