Gesetzesartikel
Art. 4 LCA – Anzeigepflicht
1 Entscheid, in dem Art. 4 LCA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.