Gesetzesartikel
Art. 3b BetmG – Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
1 Entscheid, in dem Art. 3b BetmG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.