Gesetzesartikel
Art. 38a LPT – Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 15. Juni 2012
1 Entscheid, in dem Art. 38a LPT eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.