Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 38 GSchG

Gesetzesartikel

Art. 38 GSchG – Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern

1 Entscheid, in dem Art. 38 GSchG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.