Gesetzesartikel
Art. 364 ZPO – Annahme des Amtes
1 Entscheid, in dem Art. 364 ZPO eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.