Gesetzesartikel
Art. 33ter AHVG – Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung
1 Entscheid, in dem Art. 33ter AHVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.