Gesetzesartikel
Art. 33 PatG – Übergang der Rechte auf das Patent und am Patent
1 Entscheid, in dem Art. 33 PatG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.