Gesetzesartikel
Art. 327a OR – Auslagen im Allgemeinen
3 Entscheide, in denen Art. 327a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hochschule Luzern muss Dozierende nicht für notwendiges Homeoffice entschädigen: Vorinstanz verletzt Willkürverbot und Beweislastgrundsatz bei fehlerhafter Sachverhaltsfeststellung (Art. 9 BV)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.