Gesetzesartikel
Art. 323b OR – Ausrichtung des Lohnes: Lohnsicherung
1 Entscheid, in dem Art. 323b OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.