Gesetzesartikel
Art. 322ter StGB – Bestechung schweizerischer Amtsträger: Bestechen
1 Entscheid, in dem Art. 322ter StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.