Gesetzesartikel
Art. 32 VStG – Untergang des Anspruchs infolge Zeitablaufs
1 Entscheid, in dem Art. 32 VStG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.