Gesetzesartikel
Art. 319 StGB – Entweichenlassen von Gefangenen
1 Entscheid, in dem Art. 319 StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.