Gesetzesartikel
Art. 31 WG – Beschlagnahme und Einziehung
1 Entscheid, in dem Art. 31 WG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.