Gesetzesartikel
Art. 31 FK – Flüchtlinge, die sich unrechtmässig im Aufnahmeland aufhalten
1 Entscheid, in dem Art. 31 FK eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.