Gesetzesartikel
Art. 30e BVG – Sicherung des Vorsorgezwecks
1 Entscheid, in dem Art. 30e BVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.