Gesetzesartikel
Art. 30 RPV – Sicherung der Fruchtfolgeflächen
1 Entscheid, in dem Art. 30 RPV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.