Gesetzesartikel
Art. 3 ZV-EJPD – Erteilung von Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen in speziellen Fällen
1 Entscheid, in dem Art. 3 ZV-EJPD eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.