Gesetzesartikel
Art. 3 GebV-SBFI – Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
1 Entscheid, in dem Art. 3 GebV-SBFI eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.