Gesetzesartikel
Art. 29 PSMV – Dossier für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die bereits in einem an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedsstaat zugelassen sind
2 Entscheide, in denen Art. 29 PSMV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erweiterung der Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel mit Tefluthrin: Zulassungsstelle muss Exposition über Drainagen und räumlich-zeitliche Auswirkungen auf Nutzarthropoden neu beurteilen (Art. 17 Abs. 1 lit. e PSMV)
- Naturschutzorganisation klagt gegen Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln: Verbandsbeschwerderecht besteht auch ohne räumlichen Bezug (Art. 12 NHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.