Gesetzesartikel
Art. 29 EOV – Arbeitslose Mutter und arbeitsloser anderer Elternteil
1 Entscheid, in dem Art. 29 EOV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.