Gesetzesartikel
Art. 28 PBG – Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Angebots
1 Entscheid, in dem Art. 28 PBG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.