Gesetzesartikel
Art. 28 LSN – Plangenehmigung; Geltungsdauer; Beschwerde
1 Entscheid, in dem Art. 28 LSN eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.