Gesetzesartikel
Art. 275 ZPO – Aufhebung des gemeinsamen Haushalts
1 Entscheid, in dem Art. 275 ZPO eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.