Gesetzesartikel
Art. 272d OR – Kündigung während der Erstreckung
1 Entscheid, in dem Art. 272d OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.