Gesetzesartikel
Art. 272a OR – Ausschluss der Erstreckung
1 Entscheid, in dem Art. 272a OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.