Gesetzesartikel
Art. 272 ZGB – Beistand und Gemeinschaft
2 Entscheide, in denen Art. 272 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erben verlangen Pflegeschaden nach Autounfall: Unzureichende Substanziierung der Präsenzleistungen führt zur Abweisung (Art. 46 OR)
- Vater verweigert Volljährigenunterhalt wegen fehlenden Kontakts zur Tochter: Unterhaltspflicht bleibt bestehen, da Kontaktabbruch auf beiderseitiges Verschulden beruht und ärztlich angeordnet war (Art. 277 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.