Gesetzesartikel
Art. 27 WG – Waffentragen
2 Entscheide, in denen Art. 27 WG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Polizist bestellt und entgegennimmt 13 Trainingspistolen für Kollegen: Erwerb im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, Waffenerwerbsscheinpflicht verletzt (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG)
- Unrechtmässiger Waffenbesitz und Tragen an offenem Hof: Meldepflicht verletzt, aber Besitz gerechtfertigt; Sache zurückgewiesen (Art. 33, 34, 42 WG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.