Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 26a VStV

Gesetzesartikel

Art. 26a VStV – Meldung statt Steuerentrichtung für Di- videnden im Konzernverhältnis

1 Entscheid, in dem Art. 26a VStV eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.