Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 26a BVG

Gesetzesartikel

Art. 26a BVG – Provisorische Weiterversicherung und Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs bei Herabsetzung oder Aufhebung der Rente der Invalidenversicherung

1 Entscheid, in dem Art. 26a BVG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.