Gesetzesartikel
Art. 266d OR – Kündigungsfristen und -termine: Geschäftsräume
1 Entscheid, in dem Art. 266d OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.