Gesetzesartikel
Art. 264a StGB – Andere unmenschliche Handlungen
1 Entscheid, in dem Art. 264a StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.