Gesetzesartikel
Art. 257h OR – Pflichten des Mieters: Duldungspflicht
1 Entscheid, in dem Art. 257h OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.