Gesetzesartikel
Art. 251 OR – Verjährung und Klagerecht der Erben
1 Entscheid, in dem Art. 251 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.