Gesetzesartikel
Art. 25 WG – Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
1 Entscheid, in dem Art. 25 WG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.