Gesetzesartikel
Art. 25 HMG – Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
1 Entscheid, in dem Art. 25 HMG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.