Gesetzesartikel
Art. 24a StAhiG – Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 21. März 2014
2 Entscheide, in denen Art. 24a StAhiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.