Gesetzesartikel
Art. 24a RPG – Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen ausserhalb der Bauzonen
1 Entscheid, in dem Art. 24a RPG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.