Gesetzesartikel
Art. 24a BVG – Abstufung der Invalidenrente nach Invaliditätsgrad
1 Entscheid, in dem Art. 24a BVG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.